Ein sicheres Winter Wonderland: wir sorgen dafür, dass sämtliche Gehwege Ihrer Liegenschaft sorglos begangen werden können!*

 

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick:

 

  • Bereitschaftsdienst der Mitarbeiter
  • Alle Räum- und Streustunden inkl. Wegzeiten
  • Streumaterial und ökologisches Taumaterial inkl. Beschaffung, Anlieferung und Entfernung zu Saisonende
  • Zwischenkehrungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
  • Kontrollfahrten
  • Aufstellen von Warnschildern sofern notwendig
  • Haftungsübernahme im Falle von eventuellen Unfällen

 

*alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege sind im gesetzlich festgelegten Zeitraum 1. November bis 1. April an sämtlichen Tagen der Woche (also Montag bis Sonntag, inkl. Feiertagen) von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr entsprechend § 1 StVO von Schnee zu säubern, sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen gerne längere oder kürzere Leistungszeiträume für die Betreuung der Immobilie, angehörigen öffentlichen Gehsteige und aller Zufahrten, an.