Ein sicheres Winter Wonderland: wir sorgen dafür, dass sämtliche Gehwege Ihrer Liegenschaft sorglos begangen werden können!*
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick:
*alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege sind im gesetzlich festgelegten Zeitraum 1. November bis 1. April an sämtlichen Tagen der Woche (also Montag bis Sonntag, inkl. Feiertagen) von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr entsprechend § 1 StVO von Schnee zu säubern, sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen gerne längere oder kürzere Leistungszeiträume für die Betreuung der Immobilie, angehörigen öffentlichen Gehsteige und aller Zufahrten, an.